Allgemeine Geschäftsbedingungen

GESEA swiss by AGE swissendos
(Stand Dezember 2022)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle über die Webseite agendoskopie.ch oder mit dem Verein «GESEA swiss by AGE swissendos» (nachfolgend «GESEA Swiss») getätigten Anmeldungen und abgeschlossenen Verträge.

2. Kursorganisation

Aus organisatorischen Gründen behält sich die GESEA Swiss vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. Fällt eine Kursleitung aus, kann die GESEA swiss einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.

3. Kursplätze und Durchführung

Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legt die GESEA Swiss für jedes Lernangebot eine minimale und maximale Teilnehmerzahl fest, welche bei Bedarf angepasst werden kann. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung).

Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. zurückerstattet. Die GESEA Swiss behält sich weiter vor, aufgrund anderer, von der GESEA Swiss nicht zu vertretender Gründe, im Programm angekündigte Kurse abzusagen. Bereits bezahlte Kursgelder werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadenersatzansprüche bei Änderungen oder Absage eines Kurses, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei ungenügender Teilnehmerzahl eines Kurses kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die GESEA Swiss den Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Teilnehmenden durchführt, jedoch das Kursgeld entsprechend erhöht.

4. Kursausschluss

Die GESEA Swiss behält sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs auszuschliessen.

Grund für den Ausschluss können folgende schwerwiegende Fälle sein wie (Liste nicht abschliessend): Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung, etc. Bei schwerwiegenden Gründen erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes.

Ebenfalls kann ein Kursausschluss aufgrund Nichtbezahlung des Kursgeldes erfolgen.

5. An- und Abmeldungen, Zahlung des Kursgeldes

Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet den Teilnehmenden zur Zahlung des Kursgeldes. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Nach der Anmeldung für einen Kurs wird erhält der/die Teilnehmende von der GESEA Swiss eine Anmeldebestätigung mit verbindlichen Zahlungsanweisungen. Über die Webseite können sich die Teilnehmende direkt anmelden und über ein Zahlungstool die Kurskosten direkt begleichen.

Die Dauer des Vertrags richtet sich nach dem gebuchten Kurs und ist befristet. Je nach Abmeldezeitpunkt kann die GESEA Swiss das Kursgeld gemäss folgender Regelung ganz oder teilweise erlassen.

Die Kursabmeldung muss schriftlich erfolgen: entweder per E-mail oder per Briefpost (als Eingangsdatum gilt der Poststempel). Die Teilnehmende erhalten dann innert einer Woche eine schriftliche Abmeldebestätigung.

Abmeldezeitpunkt Rücktrittgebühr
Bis 60 Kalendertage vor Kursbeginn CHF 200.-
Ab 30 bis 59 Kalendertage vor Kursbeginn 50% des Kursgeldes
Ab 29 Kalendertage vor Kursbeginn Kein Erlass bzw. keine Rückerstattung

E-learning Lizenzen werden nach der Zustellung des Zugangscodes nicht zurückerstattet.

6. Teilzahlungen

Teilzahlungen sind auf Anfrage des Teilnehmenden, gegen Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- und nach freiem Entscheid der GESEA Swiss möglich.

7. Nicht besuchte Lektionen / Termine

Nicht besuchte Lektionen / Termine können nicht nachgeholt werden und werden nicht zurückerstattet.

8. Kursbestätigung

Nach erfolgtem Besuch von mindestens 80 Prozent der Kurslektionen, stellt die GESEA Swiss eine Kursbestätigung aus. Abweichende Regelungen sind ausdrücklich vorbehalten.

9. Haftungsausschluss und Versicherung

Für alle von der GESEA Swiss organisierten Kurse und Veranstaltungen schliesst die GESEA Swiss jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Teilnehmende sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen der GESEA Swiss und deren Partnerunternehmen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die GESEA Swiss nicht haftbar gemacht werden. Teilnehmende sind verpflichtet, in den Räumlichkeiten der GESEA Swiss und Partnerunternehmen die jeweils aktuellen behördlichen Weisungen (z.B. Hygieneregeln) sowie die Weisungen der GESEA Swiss einzuhalten. Der Besuch der Räumlichkeiten der GESEA Swiss (inkl. Partner, externe Workshops und an andere Unternehmen vermietete Räumlichkeiten) ist untersagt für Teilnehmende mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Die GESEA Swiss schliesst jede diesbezügliche Haftung aus.

Aus dem Nichterreichen von Lernzielen/-erfolg kann der Teilnehmende keine Rechte ableiten, insbesondere keine Rückerstattung von Kursgebühren.

10. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Kursen der GESEA Swiss unterliegt dem schweizerischen Datschutzgesetz und unserer Datschutzerklärung. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmende die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung seiner Personendaten.

Die GESEA Swiss und die mit ihr verbundenen Unternehmen bzw. Vereine übermitteln dem Teilnehmenden Informationen und Angebote von sich und Partnerunternehmen z.B. in Form von E-Mails oder Werbebroschüren. Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmende zu, dass entsprechende Nachrichten auch elektronisch übermittelt werden können.

Diese Nachrichten und ihr Versand können jeweils auch personalisiert werden, um dem Teilnehmenden nur Informationen zu übermitteln, die für ihn voraussichtlich interessant sind.

11. Video- und Audio-Aufnahmen

Video- oder Audio-Aufnahmen dürfen in den Räumlichkeiten der GESEA Swiss sowie Partnerunternehmen nur mit ausdrücklichem Einverständnis der GESEA Swiss und der Teilnehmenden gemacht werden.

Mit der Anmeldung akzeptiert der /die Teilnehmende den Consent form für die Verwendung von Bild- und Tonaufzeichnungen.

12. Programm-, Preis- und AGB-Änderungen

Die GESEA Swiss behält sich das Recht vor, das Programm, die Preise sowie die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Version, welche für diesen Vertragsabschluss nicht einseitig geändert werden kann.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht beeinträchtigt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann und di enach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der GESEA Swiss ist materielles Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss des Kollisionsrechts anwendbar.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie den Kursen ist Bern.

Denis Faoro, Dezember 2022


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